AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen über die Einzelunternehmung Sula Küchen & Möbel

Im Folgenden möchten wir Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorstellen, die wir für die Bearbeitung und Abwicklung Ihres Kaufs zugrunde legen. Wir bieten Ihnen bei der Sula Küchen & Möbel den Kauf von Küchen und Möbel an.

Sula Küchen & Möbel Produkte sind alle Produkte, die wir Ihnen auf www.sulamoebel.ch anbieten.

 

Allgemeine Bestimmungen und Vertragsbestandteile

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtlich Rechtsgeschäfte, die zwischen Ihnen als Kunden («Kunde») und der Sula Küchen & Möbel, Ahornweg 24, 8630 Rüti abgeschlossen werden. 

Das Vertragsverhältnis besteht aus den nachfolgenden Bestandteilen. Vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gilt bei Widersprüchen folgende Rangfolge:

- Der Einzelvertrag mit dem Kunden gemäss Auftragsbestätigung oder Vertragsunterlagen;
- Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- Das jeweils einschlägige dispositive Gesetzesrecht.

Allfällige AGB des Kunden finden auf das Vertragsverhältnis zwischen Sula Küchen & Möbel und dem Kunden keine Anwendung.

2. Vertragsabschluss

Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt ist ein Angebot von Sula Küchen & Möbel 60 Tage ab Datum des Angebotes gültig.

Bestellungen, die unabhängig von einer Offerte von Sula Küchen & Möbel getätigt werden (bspw. über den Online-Shop oder per Telefon), stellen einen Antrag des Kunden dar. Der Erhalt dieses Angebots wird dem Kunden durch eine automatische Bestellbestätigung bestätigt. Diese Bestellbestätigung ist noch keine Annahme des Antrags durch Sula Küchen & Möbel. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn Sula Küchen & Möbel die Annahme ausdrücklich erklärt (indem Sula Küchen & Möbel dem Kunden bspw. eine Auftrags- oder Versandbestätigung zustellt).

3. Liefergebiet / Montagegebiet

Das Angebot von Sula Küchen & Möbel richtet sich aktuell an Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein oder in ein EU-Land. Das Liefer- und Montagegebiet beschränkt sich auf das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz.

4. Liefer- / Montage- und Reparaturtermin

Die Liefer- und Montage- und Reparaturtermine werden nach Abschluss des Vertrags resp. nach Auftragserteilung in Absprache mit dem Kunden festgelegt. Für Terminverschiebungen durch den Kunden gelten die besonderen Bestimmungen gemäss den Ziffern 9, 11, 12 und 18 dieser AGB.

Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht jeweils unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Zulieferanten, Distributoren und Importeuren (gemeinsam «Zulieferer»).

Sula Küchen & Möbel haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund eines Lieferverzugs entstehen, der auf Zulieferer von Sula Küchen & Möbel zurückzuführen ist. Sula Küchen & Möbel wird solche Verzögerungen dem Kunden unverzüglich anzeigen und begründen, sobald diese erkennbar sind. 

5. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders bezeichnet, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer (exkl. der gesetzlich vorgeschriebenen vorgezogenen Recyclinggebühr).

Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail oder Briefpost an die Adresse, welche der Kunde bei Vertragsschluss als Kontaktadresse vermerkt bzw. nachträglich mitgeteilt hat.

Rechnungsbetrag bis und mit CHF 10'000.- (exkl. MwSt.): Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Sula Küchen & Möbel behält sich vor, auch andere Zahlungsformen anzubieten.

Rechnungsbetrag ab CHF 10'000.- (exkl. MwSt.): Es gelten vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen folgende Zahlungsbedingungen:

1/3 des Vertragspreises bei der Auftragserteilung;

1/3 des Vertragspreises bei Arbeitsbeginn;

1/3 des Vertragspreises nach Abschluss der Arbeiten.

Sind Akontozahlungen vereinbart, so hat ein allfälliger Liefer- oder Annahmeverzug keinen Einfluss auf die Fälligkeit.

Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und Sula Küchen & Möbel ist berechtigt, ab dem Verfalltag Verzugszinsen in der Höhe von 5% des Rechnungsbetrages zu fordern.

Bei Verzug des Kunden ist Sula Küchen & Möbel ausserdem berechtigt, die Ausführungen und alle weiteren Leistungspflichten aus Vertragsverhältnissen mit dem Kunden von deren Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder die Verträge einseitig aufzuheben.

Sula Küchen & Möbel behält sich bei Verzug des Auftraggebers überdies das Recht vor, die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zu beantragen.

6. Haftung

Sula Küchen & Möbel haftet für eigenes Verhalten nur für Vorsatz und Grobfahrlässigkeit. Jede weitergehende Haftung, insbesondere die Haftung für mittlere oder leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die Haftung von Sula Küchen & Möbel für ihre Hilfspersonen ist ausgeschlossen.

Sula Küchen & Möbel lehnt die Haftung ausdrücklich ab, wenn der Schaden resp. die Mangelhaftigkeit auf einen der folgenden Fälle zurückzuführen ist:

  • Unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile;
  • Unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch den Kunden oder einen Dritten;
  • Höhere Gewalt, insb. Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Sula Küchen & Möbel zu vertreten sind sowie behördliche Anordnungen.

Vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen zur Gewährleistung gemäss diesen AGB.

7. Eigentumsvorbehalt

Die bestellten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Sula Küchen & Möbel. Sula Küchen & Möbel ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

 

 

8. Gewährleistung

Die Ansprüche des Kunden für Kleinmateriallieferungen aufgrund einer möglichen Gewährleistung verjähren mit dem Ablauf von zwei Jahren nach Zustellung. Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung durch Sula Küchen & Möbel hinausgeht, räumt Sula Küchen & Möbel diese Gewährleistung ebenfalls ein. Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter und Leuchtmittel sind von der Gewährleistung ausgenommen.

Die Ansprüche des Kunden für Holz-, Granit- und Kompaktelemente sowie Küchensysteme (z.B. Blum-Systeme) bei Küchen aufgrund einer möglichen Gewährleistung verjähren mit dem Ablauf von zwei Jahren nach der Montage der Küche.

Die gesetzlichen Wahlrechte des Kunden im Zusammenhang mit der Gewährleistung (insbesondere aber nicht ausschliesslich einer Wandelung) sind wegbedungen. Sula Küchen & Möbel erfüllt die Gewährleistungspflicht nach eigenem Ermessen wahlweise durch:

- Kostenlose Reparatur durch Sula Küchen & Möbel

- Neulieferung / (teilweisen) Ersatz durch Sula Küchen & Möbel

- Ersatz des Minderwertes (maximal ersetzt wird der Rechnungsbetrag exkl. Versandkosten)

Der Kunde hat eine Reparatur der Küche oder Haushaltsgeräte umgehend nach Abschluss zu prüfen und abzunehmen. Wurde die Küche oder das Gerät in Abwesenheit des Kunden resp. eines von ihm bezeichnenden Vertreter (Mieter, Hauswart) durchgeführt, ist die Prüfung bei erster Gelegenheit durchzuführen. 

Die werkvertraglichen Gewährleistungsbestimmungen sind vorbehaltlich Grobfahrlässigkeit und Absicht wegbedungen.

Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 6 vorstehend.

9. Terminverschiebungen

Terminverschiebungen durch den Kunden sind Sula Küchen & Möbel mindestens 15 Werktage vor dem vereinbarten Einbau- und Montagetermin schriftlich anzuzeigen. Kosten, die aufgrund einer kurzfristigeren Terminverschiebung entstehen, können dem Kunden belastet werden. Vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen für Grosslieferungen gemäss Ziffer 11 nachstehend.

10. Prüfungs- und Rügepflichten

Der Kunde hat die Geräte und die Küche wie auch deren Einbau umgehend nach der Montage auf Richtigkeit (insb. auf Funktion und Optik) zu prüfen. Über allfällige Mängel hat der Kunde die Sula Küchen & Möbel umgehend, spätestens aber innert 5 Werktagen, schriftlich zu informieren.

11. Zusatzbestimmungen für Grosslieferungen

Als Grosslieferungen im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen zählt die Bestellung und allfällige Installation von mehreren Haushaltsapparaten, die zusammen einen Bestellwert von CHF 10'000.- übersteigen.

Die Angebote von Sula Küchen & Möbel für Grosslieferungen gelten für die offerierte Stückzahl. Nachträgliche Abweichungen in der Stückzahl oder eine unvorhergesehene Aufteilung der Lieferung in Etappen können eine Veränderung des vereinbarten Preises verursachen.

Damit die Montage am vereinbarten Termin erfolgen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Trockene Wände;
  • Die Installationen für den Anschluss (insb. Steckdosen) der elektrischen Geräte und Wasseranschlüsse sind vorbereitet.
  • Fenster sind angeschlagen.
  • Unterlagsböden bzw. Steinplattenböden usw. sind verlegt, begehbar, trocken und geschützt;
  • Notwendige Mauerkasten für das Abluftrohr sind versetzt
  • Die Baustelle ist ausserhalb der Arbeitszeit geschlossen
  • Allfällige weitere Voraussetzungen gemäss Projektbeschreib.

Mehrarbeiten, Wartefristen und zusätzliche Spesen als Folge von Abweichungen von den Voraussetzungen gemäss dieser Ziffer können dem Kunden belastet werden.

Für die sorgfältige und sichere Einlagerung der Geräte während der Dauer der Montage kann die Sula Küchen & Möbel einen abschliessbaren Raum pro Baueinheit kostenlos beanspruchen. Über die Eignung entscheidet die Sula Küchen & Möbel.

In Abweichung von Ziffer 9 vorstehend sind Terminverschiebungen durch den Kunden bei Grosslieferungen mindestens 25 Werktage im Voraus schriftlich anzuzeigen. Kosten, die aufgrund einer kurzfristigeren Terminverschiebung entstehen (insb. zusätzliche Lager- und Lieferkosten), können dem Kunden belastet werden.

12. Terminverschiebungen

Terminverschiebungen durch den Kunden sind mindestens 15 Werktage vor dem vereinbarten Reparaturtermin schriftlich anzuzeigen. Kosten, die aufgrund einer kurzfristigeren Terminverschiebung entstehen, können dem Kunden belastet werden.

13. Zugang zu den Küchen bei Reparatur oder Montage

Wenn immer möglich erbringt Sula Küchen & Möbel die Reparaturen oder Montagen direkt vor Ort am Standort der jeweiligen Küchen oder Haushaltsgeräte gemäss Fehlerbeschrieb des Kunden. Der Kunde gewährleistet den uneingeschränkten Zugang zur Küche oder den Haushaltsgeräten zum vereinbarten Termin. Mehrarbeiten, Wartefristen und zusätzliche Spesen als Folge des fehlenden Zugangs (insbesondere aber nicht ausschliesslich allfällige Zweitfahrten) können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

14. Begriff des Küchenbaus

Als Küchenbau im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gelten alle Planer-, Herstellungs- und Montageleistungen von Sula Küchen & Möbel im Zusammenhang mit der Erstellung von Küchenplänen und dem Einbau der entsprechenden Küchen.

15. Planungsleistungen

Planungsleistungen sind grundsätzlich honorarberechtigt. Insbesondere bei umfangreichen und besonders aufwändigen Planungsarbeiten behält sich Sula Küchen & Möbel das Recht vor, die Leistungen (insb. persönliche Beratungstermine bei Sula Küchen & Möbel oder Dritten) in Rechnung zu stellen.

Leistungen die Sula Küchen & Möbel im Rahmen der Planungsleistungen Dritten zu entschädigen hat (beispielsweise persönliche Beratungstermine bei Lieferanten) kann Sula Küchen & Möbel dem Kunden weiterverrechnen.

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Planungsleistungen von Sula Küchen & Möbel zu einem Stundensatz von CHF 150.- (exkl. MwSt.) verrechnet.

16. Offerten und Vertragsunterlagen von Sula Küchen & Möbel

Angebote mit mehreren Küchen gelten für die offerierte Stückzahl. Nachträgliche Abweichungen in der Stückzahl oder eine unvorhergesehene Aufteilung der Lieferung in Etappen können eine Veränderung des vereinbarten Preises verursachen.

Die Angaben in den Verkaufsunterlagen und Inseraten sind automatisch übermittelte/integrierte Daten der jeweiligen Importeure und Hersteller und können in seltenen Fällen abweichen. Die Bilder sind als Hinweise zu verstehen und können vom tatsächlichen Produkt abweichen. Die Angaben sind also unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Materialmuster sind Typen-Muster. Insbesondere bei Naturmaterial wie Holz oder Stein kann die Lieferung innerhalb der natürlichen Variationsbreite vom Typenmuster sichtbar abweichen.

17. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus dem Einzelvertrag samt Leistungs- und Küchenbeschrieb. Namentlich folgende Leistungen sind nicht inbegriffen, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden:

  • Schalldämmende Montage
  • Abdecken und Schützen der umgebenden Bauteile sowie der fertiggestellten Kücheneinrichtungen
  • Demontagearbeiten: Der Aus- und Abbau, der Abtransport und die Entsorgung von allfälligen alten Küchen.
  • Silikonfugen und andere Abschlüsse die erst nach Abschluss der Arbeit durch übrige Handwerker ausgeführt werden können.

18. Terminverschiebungen

Terminverschiebungen durch den Kunden betreffend den Einbau von Küchen sind Sula Küchen & Möbel mindestens 15 Werktage im Voraus schriftlich anzuzeigen. Kosten, die aufgrund einer kurzfristigeren Terminverschiebung entstehen (insb. zusätzliche Lager- und Lieferkosten), können dem Kunden belastet werden.

19. Bauseitige Anforderungen und Baustellenorganisation

Damit die Montage von Küchen, Möbel oder Haushaltsgeräten am vereinbarten Termin erfolgen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Trockene Wände;
  • Die Installationen für den Anschluss (insb. Steckdosen) der elektrischen Geräte und Wasseranschlüsse sind vorbereitet.
  • Fenster sind angeschlagen.
  • Unterlagsböden bzw. Steinplattenböden usw. sind verlegt, begehbar, trocken und geschützt;
  • Notwendige Mauerkasten für das Abluftrohr sind versetzt
  • Die Baustelle ist ausserhalb der Arbeitszeit geschlossen
  • Allfällige weitere Voraussetzungen gemäss Projektbeschreib. Mehrarbeiten, Wartefristen und zusätzliche Spesen als Folge von Abweichungen von den Voraussetzungen gemäss dieser Ziffer können dem Kunden belastet werden.

Für die sorgfältige und sichere Einlagerung des Materials während der Dauer der Montage kann die Sula Küchen & Möbel einen abschliessbaren Raum pro Baueinheit kostenlos beanspruchen. Über die Eignung entscheidet die Sula Küchen & Möbel.

Für die Montage in Gebäuden mit mehr als vier Geschossen oder über 12 m Höhe werden bauseits geeignete vertikale Transportmöglichkeiten für Leute und Material vom Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Geschosse und Höhen berechnen sich ab Bauzugang (SIA-Norm 118, Art.135, Abs. 4). Sinngemäss gilt dies auch für Terrassenhäuser.

Der Kunde stellt Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung und sorgt für zweckmässige sanitäre Einrichtungen.

20. Übertragbarkeit des Vertragsverhältnisses

Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zu Sula Küchen & Möbel auf einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung von Sula Küchen & Möbel.

21. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.

22. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Sula Küchen & Möbel und dem Kunden entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Sula Küchen & Möbel und dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist der Sitz von Sula Küchen & Möbel.


Stand: 01.08.2022